Vorwort

Ein Förderverein kann nur bestehen, Leistungen erbringen und für die Zukunft planen, wenn er auf einen festen Bestand von Fördermitgliedern vertrauen kann.

Natürlich ist, dass der Mitgliederbestand einer ständigen Fluktuation untersteht - aus den unterschiedlichsten Gründen. Um diese Fluktuation auszugleichen, müssen wir ständig und bundesweit neue Fördermitglieder werben.

Unsere Mitgliederwerbung erfolgt in Form von TÜR-zu-TÜR- oder Standwerbung. Die von uns beauftragten Werber müssen sich als solche ausweisen können.

Über den FBH e.V.

Der Förderverein Bundesdeutscher Hilsdienste wurde im Dezember des Jahres 1985 gegründet. Sein Ursprung lag im "Deutschen Hilfsdienst BV Bonn". Er ist ein gemeinnützig anerkannter Verein und ist im Vereinsregister beim AG Gelsenkirchen VR 10600 eingetragen.

Hauptsächlich wurden früher Einrichtungen in den "Neuen Bundesländern" gefördert. Dazu kamen Hilfstransporte in ehemalige Republiken Jugoslawiens und der Sowjetunion.
Doch jetzt ist immer mehr der Westen Deutschlands auf Hilfe angewiesen.

Bei Nachweis der Gemeinnützigkeit fördern wir Einrichtungen in der Bundesrepublik, deren Tätigkeit mit den in unserer Satzung aufgeführten Zwecken übereinstimmt.
Immer dort, wo die kommunalen Zuschüsse für diese Einrichtungen nicht ausreichen, helfen wir!

Ihr Verein oder Ihre Einrichtung benötigt auch dringend Unterstützung? Schreiben Sie uns eine Mail mit Angabe von: Name der Einrichtung, Zweck der Förderung, Ansprechpartner und den voraussichtlichen Preis. Und wenn möglich auch direkt einen Freistellungsbescheid.

Danach werden wir uns kurzfristig bei Ihnen melden.

Unsere Chronik

FAQ´s

Mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem Verein möchten wir Sie darüber informieren, daß die uns erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt wird.
Der Einzug des Förderbeitrags (unter Beachtung der vereinbarten Zahlungsweise) erfolgt zukünftig nicht mehr mittels Kontonummer und Bankleitzahl, sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Diese Daten haben wir bereits in unserem Programm abgespeichert.
Den Förderbeitrag werden wir zukünftig als SEPA-Basis-Lastschrift einziehen. Für den Einzug werden wir folgende Daten verwenden:
Unsere Gläubiger-ID: DE29FBH00000524120
Mandatsreferenz: X FOERDER-NR. 123456 X (identisch mit Ihrer Fördernummer)
Die Umstellung erfolgt automatisch. Sie müssen nichts unternehmen. Beachten Sie bitte, daß mit der Umstellung Erstbeitrags-Zahlungen 5 Werktage und Folgebeiträge 2 Werktage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank vorliegen müssen. Auf Ihrem Kontoauszug werden Sie auf diesen Termin aufmerksam gemacht! Fällt der Zahlungstermin auf ein Wochenende oder kommt zum Wochende auch noch ein Feiertag, kann Ihnen diese Meldung auf dem Kontoauszug mitunter verfrüht vorkommen.

Jeder Verein in Deutschland ist berechtigt, Mitglieder zu werben. Die Mitglieder sind die tragende Säule jeder Vereinstätigkeit. Die Mitgliederwerber tun nichts anderes, als Bürger in einem persönlichen Gespräch auf die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft als Förderer anzusprechen. Der Bürger füllt bei entsprechender Überzeugung einen Antrag auf Beitritt in den Verein aus.
Bei der Mitgliederwerbung handelt es sich weder um eine Sammlung noch um ein Haustürgeschäft!
(Beginn Zitat aus www.polizei-beratung.de) Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 EURO) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.

(Ende Zitat)

Kurz gesagt "Nein", denn wir wünschen uns zufriedene Förderer und wollen keine Abzocker sein !
Sie entscheiden frei über die Höhe des Beitrages, die Zahlungsweise (einmal jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig) und ab wann die Beitragszahlung erfolgen soll.
Wählen Sie nur einen Beitrag, den Sie auch wirklich entbehren können! Jeder stornierte Beitrag kostet Gebühren, die vom Spendenaufkommen abgehen und Ihr und unser Konto nicht unerheblich belasten!
Bitte überprüfen Sie, ob die Beitrittserklärung auch wirklich Ihrem Wunsch entsprechend ausgefüllt ist. Einmalige Zahlung muss ausdrücklich in das Formular eingetragen werden!
Das Beitragsjahr ist nicht etwa rückwirkend. Es beginnt mit dem Eintritts-Datum und endet oder verlängert sich im folgenden Jahr. Für einmalige Beiträge trifft das natürlich nicht zu.
Abbuchungen erfolgen - je nach Wunsch - entweder zum 15. oder zum Ende (bzw. Anfang) des Monats. Fällt der Zahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung zum davor liegenden, letzten Werktag. Andere Termine sind aus Kostengründen nicht möglich !
Nachträgliche Änderungswünsche oder einen Widerruf der Mitgliedschaft teilen Sie uns bitte möglichst umgehend mit, damit wir sie noch vor der ersten Abbuchung berücksichtigen können. Bitte bedenken Sie dabei, dass auch wir an Wochenenden, Feiertagen oder verlängerten Wochenenden nicht arbeiten!
Eine einmal vereinbarte Förderschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos, per Telefon, Fax, Mail oder Postsendung gekündigt oder widerrufen werden.
Das ist der entscheidende Punkt im Vergleich zu so vielen anderen Organisationen !!!
Die Angabe der Mitgliedsnummer oder des genauen Vor- und Nachnamens erspart uns dabei viel Arbeit und verhindert Irrtümer.

Eine Kündigung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung möglich. Die Kündigung kann formlos per Telefon, Mail oder Brief erfolgen.
Wichtig ist jedoch, daß wir die Kündigung einige Tage vor dem Abbuchungstermin erhalten.

Selbstverständlich. Wir freuen uns über jeden Beitrag! Achten Sie nur darauf, daß auf der Beitrittserklärung ausdrücklich der Vermerk "Einmalige Zahlung" eingetragen wird.

Da wir ein als gemeinnützig anerkannter Verein sind können wir Ihnen auf Wunsch auch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen. Wir möchten Sie aber bitten, diese Bescheinigung telefonisch, per Mail oder Brief anzufordern. Es passiert leider immer wieder, daß vergessen wird uns einen Wohnungswechsel mitzuteilen. Deshalb möchten wir aus Kostengründen den automatischen Versand der Spendenbescheinigungen vermeiden.

Unser Büro

Unser Büro ist besetzt mit 2 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen. Diese werden an 3 zeitlich versetzten Werktagen unterstützt von 2 ehrenamtlichen Mitgliedern des Vorstandes.